Eine Gesetzesnovelle für ein grundsätzliches Verbot der körperlichen Züchtigung von Kindern durch die Eltern ist heute auf der Kabinettssitzung gebilligt worden.
Das teilte das Justizministerium mit. Der Änderungsentwurf zum Zivilrecht, in dem Bestimmungen über das elterliche Züchtigungsrecht gestrichen worden seien, werde am Freitag im Parlament eingebracht.
Artikel 915 des Zivilrechts besagt, dass die Person mit elterlichen Rechten zu Strafen greifen darf, die für den Schutz oder die Bildung eines Kindes nötig sind. Daher wurde die Regelung als Grundlage für die Legalisierung der körperlichen Bestrafung von Kindern durch die Eltern missverstanden.
Das Ministerium erwartet, dass sich mit der Änderung des Zivilrechts das gesellschaftliche Bewusstsein für Kindesmisshandlungen verbessern werde.