Ab dem heutigen Dienstag herrscht in Südkorea Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten.
Die Seuchenkontrollbehörde KDCA informierte darüber, dass ein entsprechendes Gesetz zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten heute in Kraft trete.
Damit muss zum Beispiel auch bei Demonstrationen, in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen zwingend ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Diese Pflicht gilt unabhängig vom jeweiligen Niveau der Corona-Regeln.
In anderen öffentlichen Einrichtungen besteht eine Maskenpflicht abhängig von der jeweils gültigen Warnstufe des insgesamt dreistufigen Systems.
Bei einem Maskenverstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Won oder 87 Dollar. Den Betreibern von Einrichtungen oder Organisatoren von Demonstrationen droht eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen Won, sollten sie nicht dafür Sorge tragen, dass Besucher und Teilnehmer eine Maske aufsetzen.
Eine Befreiung von der Maskenpflicht gilt für unter 14-Jährige und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Auch das Abnehmen der Maske im Zuge einer medizinischen Behandlung oder beim Essen, Schwimmen und der Rundfunkarbeit steht nicht unter Strafe.
Bußgelder werden jedoch erst nach einer 30-tägigen Übergangsfrist erhoben, die heute beginnt.