Ein von den Regierungen Südkoreas und Japans vereinbartes spezielles Einreiseverfahren für Geschäftsleute ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten.
Demnach müssen sich koreanische Geschäftsleute mit einem „Business Track“-Visum nach der Einreise nach Japan nicht in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Von dem Verfahren kann jedoch lediglich ein eingeschränkter Personenkreis profitieren, darunter Geschäftsleute für eine kurzfristige Geschäftsreise, Menschen mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis, hochqualifizierte technische Fachkräfte und Reisende zu diplomatischen und Dienstzwecken.
Die japanische Botschaft in Südkorea erläuterte, dass man bereits in den ersten 14 Tagen nach der Einreise Wirtschaftsaktivitäten durchführe könne. Jedoch dürfe man während dieser Zeit lediglich zu Hause und am Arbeitsplatz verbleiben und kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen.