Politik
Parlament stimmt über Gesetz für Anspruch auf Senkung von Gewerbemiete ab
Write: 2020-09-24 09:42:44 / Update: 2020-09-24 15:16:14
Ein Mieter eines Ladenlokals kann laut einem Gesetzentwurf den Vermieter zu einer Mietsenkung auffordern, sollte er wegen der Covid-19-Pandemie Schaden erlitten haben.
Der parlamentarische Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Revision des Gesetzes zum Schutz von Mietern von Ladenlokalen.
Auch unter dem gültigen Gesetz darf eine Mietsenkung verlangt werden, sollte sich die finanzielle Lage deutlich verschlechtert haben. Im Änderungsentwurf wurden Infektionskrankheiten der ersten Klasse wie Covid-19 auf die Liste der Fälle gesetzt, in denen sich ein solcher Anspruch ergeben kann.
Sollte der Vermieter der Forderung nach einer Mietsenkung nachkommen, kann er später eine Erhöhung um die reduzierte Summe verlangen. Nach dem aktuellen Gesetz ist eine Mietererhöhung maximal auf fünf Prozent begrenzt.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass der Vermieter in den nächsten sechs Monaten den Mietvertrag auch bei Verzögerungen der Mietzahlungen nicht kündigen darf. Demnach kann der Mieter in den nächsten sechs Monaten geschützt werden, in denen der Corona-Schock offenbar andauern wird.
Nach dem gültigen Gesetz kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen oder die Verlängerung des Vertrags ablehnen, sollten sich die Mietzahlungen wenigstens drei Monate lang verzögern.
Die Revision wird bei einer Plenarsitzung am Donnerstag zur Abstimmung gebracht. Nach der Billigung wird das Gesetz mit der Verkündung in Kraft treten.
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