Die Nationale Menschenrechtskommission hat das Außenministerium für seinen Umgang mit einem Belästigungsfall kritisiert.
Hintergrund ist der Vorwurf gegen einen Diplomaten. Dieser soll in seinem früheren Dienstland Neuseeland Ende Dezember 2017 eine Ortskraft der südkoreanischen Botschaft sexuell belästigt zu haben.
Die Menschenrechtskommission verwies gegenüber dem Ministerium darauf, dass die Bearbeitung des Falls unzulänglich gewesen sei. Kritisiert wurden ungenügende Maßnahmen zur Trennung von Täter und Opfer sowie fehlende Richtlinien zur Untersuchung und Behandlung von Belästigungsvorwürfen.
Die Kommission riet dazu, konkrete Anleitungen für faire Untersuchungen von Vorwürfen der sexuellen Belästigung und die Unterstützung der Opfer auszuarbeiten. Eine neue Untersuchung sei aber nicht empfohlen wohlen.
Auch stufte das Gremium die Vorwürfe als begründet ein, da es unangemessene Berührungen gegeben habe. Dem Diplomaten wurde laut Informationen empfohlen, dem Opfer eine bestimmte Summe als Entschädigung zu zahlen.
Der Diplomat hatte Neuseeland im Februar 2018 mit Ablauf seiner Dienstzeit verlassen, ehe die dortigen Justizbehörden eine Untersuchung aufnahmen. Das südkoreanische Außenministerium hatte ihm im Februar 2019 nach einer internen Untersuchung einen Monat lang den Sold gekürzt.
Der neuseeländische Mitarbeiter hatte im November 2018 eine Petition bei der Menschenrechtskommission eingereicht und den Fall im Oktober 2019 der örtlichen Polizei gemeldet.