Ab 30. August gelten in der Hauptstadtregion schärfere Schutzmaßnahmen wegen Covid-19, während an der sozialen Distanzierung der Stufe 2 festgehalten wird.
Die Katastrophenschutzzentrale teilte mit, dass strengere Maßnahmen zur Seucheneindämmung vom 30. August bis 6. September für Risikogruppen in der Hauptstadtregion gelten würden.
Für Restaurants und Bäckereien gilt eine Versammlungsbeschränkung, nach der von 21 Uhr bis 5 Uhr am folgenden Tag lediglich die Mitnahme und ein Lieferservice erlaubt werden. In den betreffenden Betrieben sollen wichtige Schutzregeln befolgt werden, darunter das Tragen von Masken, die Erstellung von Besucherlisten sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern.
In Franchise-Cafés wird es unabhängig von den Öffnungszeiten verboten sein, innerhalb des Ladens zu essen und zu trinken. Lediglich die Mitnahme und der Lieferservice werden erlaubt sein. Auch dabei wird die Befolgung wichtiger Schutzregeln verlangt.
Für Sportanlagen in Innenräumen wie Fitnessstudios, Billard-Hallen und Golfübungsplätze wird ein Versammlungsverbot eingeführt.
Gegen private Bildungsinstitute wird ein Versammlungsverbot für den Zeitraum vom 31. August bis 6. September verhängt, nur kontaktfreier Unterricht wird erlaubt sein.
In Pflegekrankenhäusern und -heimen darf man keinen Besuch empfangen.
Die Regierung teilte mit, dass 380.000 Restaurants und Bäckereien, 63.000 private Bildungsinstitute und 28.000 Sportanlagen in der Hauptstadtregion von den Maßnahmen betroffen sein würden.