Das japanische Unternehmen Nippon Steel hat eine sofortige Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung zur Beschlagnahme seiner Vermögenswerte in Südkorea eingereicht.
Das teilte die Niederlassung des Bezirksgerichts Daegu in Pohang am Freitag mit. Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Anordnung oder eine Entscheidung.
Das Gericht hatte eine Anordnung zur Beschlagnahme der Anteile des japanischen Stahlherstellers an einem Joint-Venture mit dem südkoreanischen Stahlunternehmen Posco erlassen. Da Nippon Steel fristgemäß Beschwerde einlegte, besitzt die Anordnung zunächst noch keine Gültigkeit.
Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hatte 2018 Nippon Steel zur Abfindungszahlung von jeweils 100 Millionen Won oder 84.000 Dollar an vier koreanische Opfer der Zwangsarbeit zur Zeit des Zweiten Weltkriegs aufgefordert.
Das japanische Unternehmen hatte die Zahlung jedoch verweigert. Daraufhin hatte die Klägerseite eine Einziehung von Vermögenswerten beantragt.
Mit der Beschwerde wird sich das Verfahren zur Liquidierung der Vermögenswerte voraussichtlich weiter verzögern.