Laut einem Medienbericht hat die japanische Regierung 40 Gegenmaßnahmen gegen eine eventuelle Veräußerung von Vermögenswerten japanischer Unternehmen für eine Zwangsarbeiter-Entschädigung in Südkorea überprüft.
Das Außen- und das Finanzministerium sowie das Ministerium für Wirtschaft und Industrie hätten seit dem vergangenen Jahr etwa 40 Gegenmaßnahmen vorgelegt, die unter Federführung des Büros des Premierministers überprüft worden seien, schrieb die japanische Zeitung „Mainichi Shimbun“.
Zu den Maßnahmen zählen Zollanhebungen, ein Überweisungsstopp, die Einstellung der Visaausstellung und die Zurückrufung des Botschafters in Südkorea.
Auch über eine Entschädigungsforderung gegenüber Südkorea wegen Schäden bei japanischen Unternehmen erfolgt eine Meinungsabstimmung.
Zudem wird erwogen, auf der Grundlage eines koreanisch-japanischen Investitionsabkommens die Veräußerung von Vermögenswerten japanischer Firmen in Südkorea vor ein Schiedsgericht zu bringen, um eine gesetzlich bindende Entscheidung zu bewirken.
Japan betrachtet offenbar es als Verletzung des Investitionsabkommens, dass ein Gericht in Südkorea Vermögenswerte von Nippon Steel für die Entschädigung der Kläger veräußert.
Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hatte 2018 Nippon Steel zur Zahlung von jeweils 100 Millionen Won oder 84.000 Dollar an vier koreanische Opfer der Zwangsarbeit zur Zeit des Zweiten Weltkriegs aufgefordert. Das japanische Unternehmen verweigerte die Zahlung jedoch. Daraufhin erwirkte die Klägerseite eine Einziehung von Vermögenswerten.