Das Komitee für Reform der Justiz und Staatsanwaltschaft hat dem Justizministerium empfohlen, die Befugnisse des Generalstaatsanwalts zu verringern.
Entsprechende Reformvorschläge unterbreitete der dem Justizministerium unterstellte Ausschuss am Montag.
Das Komitee verwies darauf, dass die Befehlsgewalt bei Ermittlungen auf den Generalstaatsanwalt konzentriert ist. Das habe die Nebenwirkung, dass die Befugnis als politischer Druck gegenüber Ermittlungsteams wirke.
Das Gremium forderte daher, die Befugnisse des Generalstaatsanwalts zur Kontrolle von Ermittlungen abzuschaffen und diese auf die Leiter der sechs Hohen Staatsanwaltschaften zu verteilen.
Das Komitee empfahl auch, nicht nur wie bisher amtierenden Staatsanwälten, sondern auch Außenstehenden wie Richtern die Möglichkeit zu geben, den Posten des Generalstaatsanwalts zu übernehmen.