Die Regierung will den im Ausland geborenen Minderjährigen mehr Gelegenheiten geben, sich für die südkoreanische Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Das Justizministerium kündigte am Dienstag Änderungen der Durchführungsverordnung und -regeln zum Staatsangehörigkeitsgesetz an. Im Mittelpunkt steht, dass Minderjährige, die im Ausland geboren wurden oder leben und daher eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, auf die Liste der Menschen gesetzt werden, die sich für den Besitz der südkoreanischen Staatsbürgerschaft anmelden können.
Wer aus Gründen wie Eheschließung oder Adoption unfreiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat, kann sich unter dem System beim Justizministerium bereit erklären, die südkoreanische Staatsbürgerschaft zu besitzen.
Dann kann man später zwischen beiden Staatsangehörigkeiten auswählen, indem man noch die südkoreanische Staatsbürgerschaft beibehält. Sollte man sich nicht melden, erlischt die südkoreanische Staatsangehörigkeit.
Die Meldefrist wird zudem von derzeit sechs Monaten nach dem Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft voraussichtlich auf ein Jahr verlängert.
Das System wurde 1998 eingeführt, bisher sind 1.020 Anträge eingegangen.