Das Justizministerium hat die jüngste Gerichtsentscheidung bedauert, den Betreiber der weltgrößten Kinderpornoseite, Son Jong-woo, nicht an die USA auszuliefern.
Das Ministerium teilte in einer Pressemitteilung am Donnerstag mit, es finde die Entscheidung des Obergerichts Seoul sehr bedauerlich. Denn damit seien eine strikte Bestrafung von Straftaten mit Produkten der sexuellen Ausbeutung von Kindern und deren Vorbeugung gescheitert.
Angesichts der abgelehnten Auslieferung müssten die Ermittlungen im Zusammenhang mit Son und der von ihm betriebenen Seite „Welcome To Video“ noch zügiger und strikter durchgeführt werden, betonte das Ressort.
Sollten die USA um die Auslieferung Sons aufgrund von einer neuen Straftat bitten, wolle das Ministerium kooperieren, hieß es weiter. Auch wurde die Absicht mitgeteilt, das Auslieferungsverfahren zu verbessern. Derzeit wird ein Auslieferungsantrag lediglich in einer Instanz behandelt.
Das Obergericht Seoul hatte am Montag beschlossen, Son nicht an die USA auszuliefern. Er hatte auf der Webseite im Dark Web kinderpornografische Inhalte gegen digitale Währung verkauft.