In Südkorea ist die Registrierung durch Besucher mit QR-Codes in Einrichtungen mit hohem Corona-Ansteckungsrisiko ab heute verpflichtend.
Bis Dienstag galt noch eine Übergangsfrist. An dem Meldesystem müssen sich Einrichtungen acht verschiedener Arten beteiligen. Darunter Bars, Singhallen, Diskotheken, Einrichtungen, in denen mehrere Menschen im Innenraum Sport treiben und Konzerthallen mit ständigen Shows.
Wer gegen die Auflagen verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu drei Millionen Won oder 2.500 Dollar.
Besucher müssen sich vor dem Betreten der Einrichtungen mit einem QR-Code registrieren, damit persönliche Daten verschlüsselt gespeichert werden können.
Außerdem wurden am Dienstag vier weitere Arten von Einrichtungen zusätzlich als riskant eingestuft. Dies sind Logistikzentren, Betreiber von Haustürgeschäften, große private Lerninstitute und Buffet-Restaurants. Für sie gilt noch eine zweiwöchige Übergangsfrist für die Einführung der Besucher-Registrierung per QR-Code.