Südkoreaner können ab dieser Woche wöchentlich zehn der öffentlich bereitgestellten Mundschutzmasken kaufen.
Die Regelung gilt ab dem heutigen Donnerstag. Wer nach dem Zuteilungssystem zwischen Montag und Mittwoch gemäß der bislang gültigen Regelung drei Masken gekauft hat, darf diese Woche noch sieben Stück zusätzlich kaufen.
Weiterhin muss beim Kauf der Masken in den Apotheken und an den Postschaltern ein Personalausweis vorgezeigt werden. Wer die Masken für Familienmitglieder kauft, muss ein Dokument vorlegen, mit dem das entsprechende Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann. Ähnliche Vorschriften gelten, wenn für Bewohner von Pflegeheimen und Krankenhauspatienten Masken gekauft werden.
Die Regierung hatte diese Woche beschlossen, an der öffentlichen Zuteilung der Masken bis mindestens 11. Juli festzuhalten. Zunächst war erwogen worden, die Regelung am 30. Juni auslaufen zu lassen.
Abhängig von der Entwicklung der Produktionszahlen und der Nachfrage nach OP-Masken und Filtermasken werde über eine erneute Verlängerung der Maßnahme entschieden, teilte das Ministerium für Nahrungsmittel und Arzneimittelsicherheit mit.