Ab heute gilt eine digitale Registrierungspflicht für acht Einrichtungsarten mit großer Übertragungsgefahr von Covid-19.
Die Besucher solcher Einrichtungen, darunter Karaoke-Einrichtungen und Bars, müssen mit ihrem Smartphone einen QR-Code erzeugen, der persönliche Informationen enthält. Der Code soll am Eingang gescannt werden, um elektronische Besucherlisten zu erstellen.
Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen Won (2.500 Dollar). Auch ein Versammlungsverbot kann verhängt werden.
Die Seuchenkontrollbehörde will das System auf weitere häufig frequentierte Einrichtungen wie Kirchen und Bibliotheken erweitern, dies jedoch auf freiwilliger Basis.