Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Nationales

Seuchenkontrollbehörde empfiehlt Corona-Test auch bei Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn

Write: 2020-05-12 10:21:12Update: 2020-05-12 15:43:37

Seuchenkontrollbehörde empfiehlt Corona-Test auch bei Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn

Photo : YONHAP News

Südkoreas Seuchenkontrollbehörde hat die Liste der Symptome einer Coronavirus-Infektion ergänzt.

Das Hauptquartier für die Seucheneindämmung der Zentren für Krankheitskontrolle und –prävention änderte mit Gültigkeit ab Montag die Richtlinien für die Reaktion auf Covid-19.

Demnach wurden Frösteln, Muskel-, Kopf- und Halsschmerzen sowie der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns als Symptome von Covid-19 neu aufgenommen. Bisher wurden Fieber und Atemwegssymptome als wichtige Symptome eingestuft.

Von nun an muss ein Corona-Infizierter nach der Bestätigung einer Infektion mindestens sieben Tage in Quarantäne bleiben. Erst dann kann die Entlassung erfolgen, und zwar wenn er negativ getestet ist und keine Symptome mehr vorkommen. Bislang gab es keine Mindestfrist für die Entlassung aus der Quarantäne.

Das Hauptquartier kündigte zugleich an, Corona-Tests in Pflegeheimen und psychiatrischen Kliniken landesweit durchzuführen. Die Kosten werden von der nationalen Krankenkasse und der Staatskasse gezahlt.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >