Nationales
Komitee empfiehlt Abschaffung der pflichtmäßigen Übernahme von Nachnamen des Vaters
Write: 2020-05-08 13:41:43 / Update: 2020-05-08 16:25:21
Ein dem Justizministerium unterstelltes Komitee hat eine Änderung der zivilrechtlichen Bestimmungen empfohlen, nach denen die Kinder den Familiennamen des Vaters tragen sollen.
Der Ausschuss für Gesetzesverbesserungen für eine tolerante Familienkultur empfahl die Abschaffung der Vorrangigkeit des Familiennamens des Vaters in Artikel 781 des Zivilgesetzes. Die Entscheidung über den Familiennamen der Kinder sollte grundsätzlich nach Diskussionen zwischen den Eltern getroffen werden.
Seit 2008 kann ein Kind in Südkorea nach der Geburt zwar den Familiennamen der Mutter tragen. Jedoch ist dies nur möglich, sollten die Eltern bei der Anmeldung der Eheschließung eine entsprechende schriftliche Einigung getroffen haben.
Sonst sollen die Kinder unbedingt den Nachnamen des Vaters tragen. Für die Übernahme des Familiennamens der Mutter ist nach der Geburtsanmeldung unter dem Nachnamen des Vaters eine gerichtliche Genehmigung einzuholen.
Das Komitee forderte eine Gesetzesänderung, damit die Eltern erst bei der Geburtsanmeldung durch eine Beratung den Nachnamen ihres Kindes bestimmen können.
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