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Politik

Gesetzesänderung erleichtert Gründung und Betrieb von Internetbanken

Write: 2020-04-30 07:45:00Update: 2020-04-30 10:06:28

Die Nationalversammlung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der die Gründung und der Betrieb von Internetbanken erleichtert werden.

Darüber hinaus wurde eine Gesetzesänderung gebilligt, die der Koreanischen Entwicklungsbank angesichts der Corona-Krise mehr Freiraum bei der Unterstützung von Unternehmen verschafft.

Nach dem am Mittwoch beschlossenen neuen Gesetz zu Internetbanken werden geringere Anforderungen an den größten Anteilsinhaber einer Internetbank gestellt. Bislang galt für Anteilsinhaber einer Internetbank eine Obergrenze, wenn der Investor einmal gegen das Gesetz für fairen Handel, ein Antikartellgesetz, verstoßen hatte. Die Obergrenze gilt künftig nur noch, wenn eine Verwicklung in unfairen Handel gegeben war.

Das ebnet für den Telekommunikationsgiganten KT den Weg, größter Anteilseigner der Internetbank K-Bank zu werden. KT hatte wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz für den fairen Handel Beschränkungen unterlegen.

Der Änderungsentwurf zum Gesetz zur Koreanischen Entwicklungsbank KDB sieht vor, dass die staatliche Bank einen Fonds zur Stabilisierung der Schlüsselindustrien einrichtet. Diese sollen angesichts ihrer Schwierigkeiten wegen der Corona-Pandemie unterstützt werden. Die Fondsmittel sollen auf dem Wege von Anleihenemission und Darlehen der Regierung sowie der Zentralbank beschafft werden.

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