Ein gezielter Schuss aus einer Wasserkanone auf einen Demonstrationsteilnehmer war verfassungswidrig.
Zu dieser Entscheidung gelangte das Verfassungsgericht am Donnerstag. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hatte die Familie des Landwirts Baek Nam-ki vor vier Jahren und vier Monaten eingereicht.
Das Zielen auf Personen mit einem Wasserwerfer und entsprechende rechtliche Bestimmungen, die dies erlauben, seien verfassungswidrig. Denn mit dem Beschuss seien Baeks Recht auf Leben und die Versammlungsfreiheit verletzt worden, hieß es zur Begründung.
Der Landwirt aus Boseong in der Provinz Süd-Jeolla hatte am 14. November 2015 in Seoul an einer Großkundgebung teilgenommen. Er wurde von einem Strahl aus einem Wasserwerfer der Polizei am Kopf getroffen und verlor das Bewusstsein. Er starb am 25. September 2016 an den Folgen der durch den Beschuss erlittenen Verletzung.