Bei der Parlamentswahl am 15. April ist in den Wahllokalen das Tragen einer Mundschutzmaske Pflicht.
Entsprechende Richtlinien gab die Nationale Wahlkommission am Donnerstag angesichts der Befürchtung bekannt, dass die Wahlbeteiligung wegen Covid-19 gering sein könnte.
Mit den Schutzmaßnahmen solle verhindert werden, dass Wähler aus Angst vor einer möglichen Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus auf den Urnengang verzichten, hieß es.
Die Wahlkommission arbeitet an zusätzlichen Maßnahmen, darunter die Verteilung von Mundschutzmasken an Wähler, sollten diese ohne Schutzmaske ein Wahllokal aufsuchen.
Die Kommission will zudem dafür sorgen, dass die Wähler innerhalb des Wahllokals und am Eingang mindestens einen Meter Abstand zueinander halten. Auch werde Fieber gemessen. Wer Covid-19-Symptome hat, solle eine gesonderte Wahlkabine nutzen.
Corona-Infizierte können per Briefwahl teilnehmen, sofern sie sich rechtzeitig dafür angemeldet haben. Die Briefwahl kann vom 24. bis 27. März beantragt werden.