Die Regierung hat neue Regeln für den Kauf von öffentlich verteilten Mundschutzmasken in Kraft gesetzt.
Angesichts des knappen Angebots und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus soll auf diese Weise eine faire Verteilung sichergestellt werden.
Ab heute gilt, dass jeder Bürger pro Woche zwei Schutzmasken in der Apotheke kaufen darf. Abhängig vom Geburtsdatum kann ein Bürger diese an einem bestimmten Wochentag kaufen.
Wessen Geburtsjahr mit der Ziffer 1 oder 6 endet, der kann montags Mundschutzmasken kaufen. Die Endziffern 2 und 7 ermöglichen den Kauf am Dienstag, 3 und 8 am Mittwoch, 4 und 9 am Donnerstag und 5 und 0 am Freitag. Wer unter der Woche keine Masken kaufen konnte, darf dies am Wochenende nachholen.
Ausländische Einwohner müssen einen Nachweis über den erfolgten Beitritt zur nationalen Krankenversicherung erbringen und ihren Aufenthaltstitel vorzeigen. Auch Koreaner müssen beim Kauf ihren Personalausweis vorzeigen.
Sorgeberechtigte dürfen Masken für unter Zehnjährige kaufen. Auch für über 80-jährige Verwandte dürfen Schutzmasken gekauft werden, wenn offizielle Dokumente vorgelegt werden, mit denen das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann.