Die Regierung hat angesichts der instabilen Versorgung mit Hygienemasken neue Richtlinien zu Mundschutzmasken bekannt gegeben.
Gemäß den neuen Richtlinien sei es lediglich in bestimmten Fällen erforderlich, Hygienemasken zu tragen. Dazu zählen die Betreuung von Verdachtspatienten des neuartigen Coronavirus, Besuche in medizinischen Einrichtungen und das Vorhandensein von Atemwegssymptomen.
Im Freien, wo es nicht viele Menschen gibt, zu Hause oder in privaten Räumlichkeiten müsse man keinen Mundschutz tragen. Sollte es kaum eine Ansteckungsgefahr oder keine Hygienemaske geben, kann man eine Maske aus Baumwolle tragen. Die Wiederverwendung einer Einwegmaske durch dieselbe Person sei möglich.
Das steht im Widerspruch zur Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, dass Einwegmasken nicht mehrfach verwendet werden sollten und Masken aus Baumwolle nicht empfehlenswert seien.
Die Regierung nannte jedoch keine detaillierten Richtlinien zur Wiederverwendung von Masken.
Die Koreanische Ärztekammer beteiligte sich zwar an den Diskussionen über neue Richtlinien, blieb jedoch deren Bekanntmachung fern. Sie fordert eine Verschärfung der Richtlinien und will ihre eigenen Empfehlungen bekannt geben.