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Politik

Wahlberechtigte im Ausland sollen sich bis 15. Februar für Parlamentswahl anmelden

Write: 2020-01-14 13:15:16Update: 2020-01-14 15:06:10

Wahlberechtigte im Ausland sollen sich bis 15. Februar für Parlamentswahl anmelden

Photo : YONHAP News

Koreanische Wahlberechtigte im Ausland müssen sich bis 15. Februar anmelden, um bei der Parlamentswahl im April ihre Stimme abgeben zu können.

Die Nationale Wahlkommission teilte am Dienstag mit, dass die Anmeldung auf ihrer Webseite (ova.nec.go.kr) möglich sei. Die Anmeldung kann auch in einer diplomatischen Vertretung sowie per Post oder E-Mail erfolgen.

Zur Eintragung in die Wählerliste sind südkoreanische Staatsbürger im Ausland ab 18 Jahren aufgerufen, die nicht in Südkorea als Einwohner gemeldet sind. Auch sollen über 18-jährige Südkoreaner wie Studenten, Firmenangestellte und Diplomaten sich eintragen, die als Einwohner gemeldet sind und sich im Ausland aufhalten.

Die Parlamentswahl findet am 15. April statt, die Stimmabgabe im Ausland erfolgt zwischen 1. und 6. April.

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