Ein südkoreanisches Berufungsgericht hat zugunsten von ehemaligen Sexsklavinnen der japanischen Streitkräfte geurteilt.
In dem Fall geht es um ein 2015 mit Japan geschlossenes Abkommen über Entschädigungen für Trostfrauen. Die Opfer hatten die Einigung jedoch abgelehnt, da sie sich übergangen fühlten.
Das Obergericht Seoul urteilte am Donnerstag, dass die Regierung in Seoul anerkennen müsse, dass das Abkommen von 2015 gegen das Prinzip Verstoße, den Opfern Vorrang zu geben. Auch habe die Entscheidung für das Abkommen die Opfer psychisch belastet.
Die Einigung auf Ebene der Regierung könne keine grundlegende Lösung des Problems darstellen. Die Regierung in Seoul solle ihre Bemühungen im In- und Ausland fortsetzen, um die Würde und Ehre der Opfer wiederherzustellen.
Neun südkoreanische Opfer hatten gegen den zwischenstaatlichen Vertrag geklagt. Im August letzten Jahres hatte eine untere Instanz jedoch der Regierung recht gegeben. Demnach sei das Abkommen nicht illegal gewesen.
Die Entscheidung des Obergerichts erfolgt einen Tag vor dem heute erwarteten Urteil des Verfassungsgerichts in dem Fall.