Künftig dürfen wegen bestimmter Straftaten vorbestrafte Südkoreaner ausländische Ehepartnerinnen nicht nach Südkorea einladen.
Das sehen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte der Heiratsmigrantinnen vor, die das Ministerium für Gleichstellung und Familie am Freitag gemeinsam mit dem Justizministerium, dem Innenministerium und der Polizei vor der Presse vorstellte.
Das Einladungsverbot gilt demnach für diejenigen, die wegen häuslicher Gewalt mindestens zu vorläufigen Maßnahmen, Schutzmaßnahmen oder einer Geldstrafe verurteilt wurden. Diejenigen, die wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualverbrechen innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, sind ebenfalls davon betroffen. Die Regelung gilt auch für diejenigen, die innerhalb der letzten zehn Jahre wegen sexueller Gewalt, Mordes, Raubes, Vergewaltigung und Körperverletzung mindestens eine Bewährungsstrafe erhielten.
Das Gleichstellungsministerium beschloss zudem, eine Applikation für die Anzeige von Straftaten unter der Notrufnmmer 112 in 13 Sprachen bis zum zweiten Halbjahr 2020 zu entwickeln.