Das Verfassungsgericht hat am Sonntag die Verfassungsbeschwerde gegen die Regierung wegen ihres Beschlusses, das Abkommen zum Austausch von militärischen Informationen GSOMNIA mit Japan nicht zu verlängern, zurückgewiesen.
Das Gericht gab bekannt, es könne nicht als Verletzung des Grundrechtes der Bürger auf Leben angesehen werden, dass die Regierung für die Beendigung des Abkommens nicht den in der Verfassung und im Parlamentsgesetz festgeschriebenen Prozess befolgt habe. Der Beschluss der Regierung könne kein Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein.
Das Gericht fügte hinzu, die Behauptung, dass im Falle der Aufkündigung des Abkommens Korea in einen Aggressionskrieg verwickelt werden könne, sei nicht anzuerkennen. Die Gefahr, dass Rechte der Bürger, darunter auf ein Streben nach Glück, verletzt werden können, bestehe nicht.
Inmitten der Eskalation des von Japans Handelsrestriktionen entfachten Streits zwischen beiden Ländern hatte die Seouler Regierung Ende August beschlossen, das Abkommen GSOMNIA nicht mehr zu verlängern. Begründet wurde dies damit, dass die Aufrechterhaltung des Abkommens zum Austausch von empfindlichen Militärinformationen nicht mehr im nationalen Interesse liege. Daraufhin reichten konservative Bürgerorganisationen, darunter die Gruppe ehemaliger Militärs zum Schutz Koreas, Mitte Oktober Verfassungsbeschwerde ein.