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Nationales

Japanischer Anwalt fordert Japans Entschädigung von Zwangsarbeitern

Write: 2019-09-06 10:52:45Update: 2019-09-06 13:10:47

Japanische Rechtsanwälte haben Unterstützung für die Urteile des südkoreanischen Obersten Gerichtshofs geäußert, dass japanische Unternehmen frühere koreanische Zwangsarbeiter entschädigen müssen.

Am Donnerstag kamen Rechtsanwälte Südkoreas und Japans in Seoul zu einem Symposium über die Zwangsrekrutierung während der japanischen Kolonialherrschaft in Korea zusammen.

Kenji Utsunomiya, früherer Präsident der japanischen Anwaltskammer, sagte, es sei nach dem internationalen Menschenrechtsgesetz Allgemeinwissen, dass persönliche Entschädigungsansprüche mit einem Abkommen zwischen Staaten nicht entfallen könnten. Damit wurde die Position der japanischen Regierung zurückgewiesen, dass mit dem Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 auch die Ansprüche von individuellen Opfern der Zwangsarbeit ein für allemal abgegolten seien.

Utsunomiya verwies auf das Urteil des höchsten Gerichts Japans von 2007, mit dem persönliche Ansprüche von chinesischen Opfern der Zwangsarbeit anerkannt worden waren. Daher seien die Urteile des südkoreanischen Obersten Gerichts gerecht, dass japanische Unternehmen für die Entschädigung verantwortlich seien. Die japanische Regierung und Unternehmen sollten die Angelegenheit in Hinsicht auf die Menschenrechte angehen, betonte er.

Bei dem Treffen wurde auch die Meinung geäußert, dass die japanische Regierung wegen politischer Zwecke unter dem Vorwand der südkoreanischen Gerichtsurteile zu einer wirtschaftlichen Vergeltung gegriffen habe.

Die Rechtsanwälte teilten die Ansicht, dass ein reger Austausch zwischen den Bürgergesellschaften beider Länder ein Startpunkt für die Bewältigung des aktuellen Konflikts werden könne.

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