Das Justizministerium will eine gesonderte Abteilung für die Prüfung von Asylanträgen einrichten.
Das Ressort teilte mit, im kommenden Jahr den Flüchtlingsausschuss von der Flüchtlingsabteilung zu trennen und in eine Abteilung für Asylprüfungen umzuwandeln.
Ziel ist, zügige Asylprüfungen zu ermöglichen und somit den Missbrauch des Flüchtlingssystems zu verhindern.
Die Zahl der Asylanträge in Südkorea stieg von 1.574 im Jahr 2013 um 928 Prozent auf 16.173 im Jahr 2018. Die Zahl der Einwände gegen die Prüfungsergebnisse nahm in dem Zeitraum von 349 um 794 Prozent auf 3.121 zu.
Ein Beamter begründete die Bildung einer neuen Abteilung mit der Gefahr des Missbrauchs des Flüchtlingssystems wegen einer längeren Prüfungszeit. Denn ein Asylant dürfe sich während der Prüfung des Asylantrags und eines eventuellen Einspruchs legal in Südkorea aufhalten.