Ein Sonderausschuss der Nationalversammlung hat eine Reform des Wahlgesetzes gebilligt.
Im Zuge der Reform soll ein neues Verhältniswahlsystem eingeführt werden.
Der Reformentwurf war vor 121 Tagen in ein beschleunigtes Verfahren (Fast-Track-Verfahren) eingebracht worden. Initiiert wurde er von der Abgeordneten Sim Sang-jung von der Gerechtigkeitspartei.
Vertreter der führenden Oppositionspartei Freiheitspartei Koreas, die eine Revision ablehnt, waren der heutigen Sitzung ferngeblieben.
Der Änderungsentwurf für das Wahlgesetz sieht eine Verstärkung des Prinzips der Verhältniswahl vor. Die Zahl der Parlamentssitze wird unverändert bei 300 belassen. Die Zahl der Direktmandate wird von 253 auf 225 gesenkt und die Zahl der Listenmandate von 47 auf 75 erhöht.
Der Reformentwurf wird nun dem Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz zur Überprüfung vorgelegt. Das Gremium kann sich hierfür bis zu 90 Tage Zeit lassen.