Südkoreas Außenministerium hat japanische Medienberichte zurückgewiesen, nach denen mit dem Abschluss des Friedensvertrags von San Francisco Entschädigungsansprüche weggefallen seien.
Japanische Medien berichteten am Sonntag, dass der im Jahr 1951 unterzeichnete Friedensvertrag von San Francisco das Prinzip des Verzichts auf Ansprüche wegen Kriegsschäden enthalte. Die USA würden die Position unterstützen, dass die Urteile des südkoreanischen Obersten Gerichtshofs für eine Entschädigung früherer Zwangsarbeiter den Vorgaben aus dem 1965 abgeschlossenen Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan zuwiderliefen.
Ein Beamter des Außenministeriums in Seoul wies am Montag die Behauptung mit dem Argument zurück, dass Südkorea nicht am Abschluss des Friedensvertrags von San Francisco beteiligt gewesen sei. Artikel 14 des Vertrags über den Verzicht auf Ansprüche habe deshalb mit Südkorea nichts zu tun.
In Artikel 14 des zwischen Japan und den Alliierten unterzeichneten Vertrags steht, dass durch Handlungen von Japan und dessen Bürgern entstandene andere Ansprüche der Alliierten und deren Bürgern aufgegeben würden.
Der Beamte wies zudem die Behauptung zurück, dass das Untersuchungsergebnis eines Komitees zum Abkommen über Ansprüche im Jahr 2005 und die Urteile des Obersten Gerichts im vergangenen Jahr nicht miteinander vereinbar seien. Damals habe der Ausschuss bestimmt, dass das Abkommen über Ansprüche nicht für eine Forderung nach einer Entschädigung wegen der Kolonialzeit, sondern für die Klärung der Verhältnisse von Forderungen und Schulden zwischen Südkorea und Japan gedacht sei. Der Oberste Gerichtshof habe im selben Kontext geurteilt, dass persönliche Ansprüche der Opfer der Zwangsarbeit weiterhin Gültigkeit besäßen.
Angesichts des eskalierenden Konflikts zwischen Südkorea und Japan will das Seouler Außenministerium laut Informationen weiterhin die internationale Öffentlichkeit auf die Ungerechtigkeit der wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen aufmerksam machen.