Photo : Getty Images Bank
Die Rechtsanwälte früherer Zwangsarbeiter, die Japan auf eine Entschädigung verklagen, haben dem japanischen Außenministerium vorgeworfen, ein internationales Abkommen verletzt zu haben.
Das japanische Außenministerium hatte am 19. Juli ein von einem südkoreanischen Gericht versandtes Dokument zurückgeschickt. Es handelt sich um die Entscheidung für die Beschlagnahme von Aktien im Besitz von Nippon Steel.
Die Rücksendung stelle einen Verstoß gegen das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen dar, teilte die Anwaltsgruppe in einer Pressemitteilung am Dienstag mit.
Sowohl Südkorea als auch Japan waren dem Haager Zustellungsübereinkommen beigetreten.
Die Niederlassung in Pohang des Bezirksgerichts Daegu hatte im Januar einen Antrag von Opfern der Zwangsrekrutierung zur japanischen Kolonialzeit auf die Beschlagnahme der Aktien im Besitz des japanischen Stahlherstellers in Südkorea gebilligt. Die Anwälte der Opfer hatten bei dem Gericht auch die Veräußerung dieser Aktien beantragt.