Ausländische Staatsbürger müssen ab heute der nationalen Krankenversicherung beitreten, wenn sie sich länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten.
Der Versicherungsbeitrag beträgt mindestens 110.000 Won (93 Dollar) im Monat. Im Falle eines Zahlungsverzugs müssen Behandlungskosten vollständig selbst übernommen werden.
Laut dem nationalen Krankenversicherer NHIS gilt die entsprechende Versicherungspflicht für Ausländer und Auslandskoreaner ab dem heutigen Dienstag.
Ausländische Studenten werden jedoch unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lage zunächst von der Pflicht befreit. Sie sind erst ab März 2021 krankenversicherungspflichtig.
Ausländer, die gemäß Gesetzen und Versicherungen ihres Landes der südkoreanischen Krankenversicherung nicht beitreten müssen, können von der Beitrittspflicht befreit werden, wenn sie dies beantragen.
Bisher konnten Ausländer mit Ausnahme von versicherten Angestellten freiwillig entscheiden, ob sie der Krankenversicherung beitreten.
NHIS erwartet, dass wegen der Änderung etwa 400.000 Ausländer der Krankenversicherung neu beitreten würden.