Der südkoreanische Oberste Gerichtshof wird am 11. Juli entscheiden, ob die Einreisesperre für den in Südkorea geborenen US-amerikanischen Sänger Yoo Seung-joon gesetzwidrig ist.
Der auch als Steve Yoo bekannte Popstar verklagte das südkoreanische Generalkonsulat in Los Angeles wegen der verweigerten Visaausstellung.
Yoo hatte 2002 die US-Staatsbürgerschaft angenommen, um in Südkorea nicht zum Militär gehen zu müssen. Seitdem untersagte das Justizministerium Yoo die Einreise nach Südkorea. Grund war, dass er nach dem Einwanderungsgesetz gegebenenfalls eine Handlung vornehmen könnte, mit der die Interessen des Landes oder die öffentliche Sicherheit verletzt werden könnten.
Yoo beantragte im September 2015 beim Generalkonsulat in Los Angeles das F-4-Visum, ein Visum für Auslandskoreaner. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Er verklagte danach die Vertretung und forderte den Widerruf der Entscheidung.
In erster und zweiter Instanz wurde Yoos Klage abgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass Auftritte Yoos im südkoreanischen Fernsehen die Moral der Soldaten schwächen würden sowie zur Wehrdienstverweigerung anstiften könnten.