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Gerichtsentscheidung über Vermögensveräußerung wegen Zwangsrekrutierung erst zu Jahresende erwartet
Write: 2019-07-01 13:49:17 / Update: 2019-07-01 16:37:46
Eine Gerichtsentscheidung über die Veräußerung von Vermögenswerten eines japanischen Unternehmens in Südkorea für die Entschädigung früherer Zwangsarbeiter wird wider Erwarten nicht im Juli oder August, sondern voraussichtlich erst Ende des Jahres gefällt.
Grund ist, dass das zuständige Gericht das Verfahren eines rechtlichen Gehörs einleitete.
Die Vertretergruppe von Opfern der Zwangsrekrutierung, die die Vermögensveräußerung gegen Nippon Steel beantragt hatte, teilte am Montag mit, dass die Filiale des Bezirksgerichts Daegu in Pohang am 18. Juni ein solches Verfahren eingeleitet hatte. Das zuständige Richtergremium befahl, dass der japanische Stahlhersteller binnen 60 Tagen nach dem Erhalt des entsprechenden Vernehmungsprotokolls seine Meinung vorlegen sollte.
Die Vertretergruppe reichte dem Richtergremium die japanische Übersetzung des Dokuments ein. Die japanische Version wird voraussichtlich bald Nippon Steel überstellt.
Es wird erwartet, dass es bis zur Zustellung des Dokuments ein bis zwei Monate dauern werde. Sollte das Unternehmen anschließend binnen 60 Tagen keine Stellungnahme abgeben, kann das Richtergremium das Anhörungsverfahren beenden und eine Veräußerung verfügen.
Die Vertreter von Opfern beantragten die Veräußerung von Vermögenswerten, nachdem Nippon Steel dem Urteil des südkoreanischen Obersten Gerichts für die Entschädigung früherer Zwangsarbeiter im vergangenen Jahr nicht nachgekommen war.
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