Die Frist für die von Japan verlangte Bildung eines Schlichtungsgremiums wegen der südkoreanischen Gerichtsurteile für die Entschädigung früherer Zwangsarbeiter ist am Dienstag ausgelaufen.
Bis zum Stichtag legte die südkoreanische Regierung keine Position fest. Der Sprecher des Außenministeriums Kim In-chul sagte am Dienstag vor der Presse diesbezüglich, es sei die grundlegende Position der Regierung, die Urteile des Obersten Gerichtshofs zu respektieren. Die Regierung gehe unter der Berücksichtigung der Schmerzen der Opfer, der tatsächlichen Heilung deren Wunden und der Notwendigkeit der Schaffung zukunftsorientierter Beziehungen zwischen Südkorea und Japan vorsichtig mit der Angelegenheit um.
Die japanische Regierung hatte am 20. Mai die südkoreanische Regierung aufgefordert, gemäß dem bilateralen Abkommen über Ansprüche von 1965 einen Schlichtungsausschuss zu bilden. Nach den Bestimmungen über das Verfahren der Konfliktlösung sollen Südkorea und Japan binnen 30 Tagen nach dem Eingang einer Schlichtungsforderung jeweils ein Mitglied eines Schlichtungsgremiums ernennen. Die 30-tägige Frist lief am Dienstag aus.
Auf die Frage, ob die Regierung ein Mitglied gewählt habe, antwortete der Sprecher, dass die Angelegenheit vorsichtig behandelt werde. Er lehnte einen weiteren Kommentar ab.
Sollte ein Land kein Mitglied des Schlichtungsausschusses ernannt haben, kann nach dem Abkommen jedes der beiden Länder ein drittes Land wählen. Diese dritten Länder sollen dann einen Schlichtungsausschuss bilden. Die Option gilt jedoch als kaum realisierbar.