Ein Gericht hat einen Antrag auf das Verbot eines Queer-Festivals zurückgewiesen.
Das Bezirksgericht Seoul West teilte am Donnerstag mit, den von Bürgergruppen eingereichten Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Organisationskomitee des Seoul Queer Culture Festival zurückgewiesen zu haben.
Etwa 30 Mitglieder von Bürgergruppen, darunter eine christliche Gruppe gegen Homosexualität, hatten am 22. Mai beantragt, das am 1. Juni in Seoul geplante Queer-Festival zu verbieten. Das Festival verletze das Recht auf den Schutz der Kinder vor einem schädlichen Umfeld und das Recht auf die Herausbildung einer Persönlichkeit. Die Antragsteller forderten auch, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu der Versammlung zu verhindern.
Es könne kaum davon ausgegangen werden, dass die Versammlung eine direkte Verletzung der Rechte der Antragsteller darstelle, hieß es zur Begründung der Entscheidung. Das Verbot der Veranstaltung selbst werde zur Begrenzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit solcher Menschen führen, die an der Versammlung teilnehmen wollen.
Man könne allein aufgrund der überreichten Daten nicht feststellen, dass es bei der Versammlung zu Handlungen mit schädlichen Folgen für Kinder oder Jugendliche kommen werde, hieß es weiter.