Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, die von Ex-Präsidentin Park Geun-hye beantragte Aussetzung des Strafvollzugs nicht zu erlauben.
Ein zuständiges Gremium, das aus Staatsanwälten und externen Experten besteht, fällte diese Entscheidung am Donnerstag.
Für die Aussetzung des Strafvollzugs aus gesundheitlichen Gründen müsse Lebensgefahr bestehen. Parks Zustand sei nicht bedrohlich, hieß es zur Begründung.
Zum Argument von Parks Seite, dass man dem Wunsch nach nationaler Eintracht nachkommen sollte, hieß es, die Staatsanwaltschaft nehme keine politischen Beurteilungen vor. Sie prüfe lediglich, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt seien.
Der Rechtsanwalt der wegen Korruption und Amtsmissbrauchs inhaftierten Politikerin hatte letzte Woche die Aussetzung des Strafvollzugs beantragt. Die Staatsanwaltschaft überprüfte daraufhin Parks Gesundheitszustand.
Unterdessen organisierten Parks Anhänger eine Protestkundgebung, um die Aussetzung des Strafvollzugs zu bewirken. Ein konservativ gesinnter YouTuber warnte, dass der Chef der Staatsanwaltschaft Seoul Zentral Yoon Seok-yeol bedroht werde.
Justizminister Park Sang-ki betonte unterdessen, Drohungen gegen die Strafverfolgungsbehörden und eine Anstiftung zur Gewalt keinesfalls zu dulden.