Strafrechtliche Bestimmungen über das vollständige Verbot einer Abtreibung auch im Anfangsstadium einer Schwangerschaft und die Bestrafung bei einem Verstoß sind nicht verfassungskonform.
Eine entsprechendes Urteil fällte das Verfassungsgericht bezüglich einer von einem Frauenarzt eingereichten Verfassungsbeschwerde.
Artikel 269 und 270 des Strafrechts über die Bestrafung von Frauen und Ärzten wegen des Abbruchs einer Schwangerschaft wurden mit sieben Für- und zwei Gegenstimmen für nicht verfassungskonform befunden. Zur Begründung hieß es, dass diese Regelungen das Recht von Schwangeren auf Selbstbestimmung übermäßig verletzten.
Das Verfassungsgericht forderte, die entsprechenden Bestimmungen bis 31. Dezember 2020 zu ändern. Sollte bis zu diesem Termin keine Gesetzesänderung erfolgen, werden sie abgeschafft.