Das Verfassungsgericht entscheidet am Donnerstag, ob die Bestrafung von Frauen und Ärzten wegen des Abbruchs einer Schwangerschaft verfassungswidrig ist.
Die Anhörung über eine Verfassungsbeschwerde über das langjährige Streitthema in Südkorea wird am Nachmittag in Anwesenheit von allen neun Verfassungsrichtern eröffnet.
Die Nationale Menschenrechtskommission übermittelte im März dem Verfassungsgericht die Position, dass die Bestrafung wegen Schwangerschaftsabbrüchen die Rechte der Frauen auf Selbstbestimmung, Gesundheit und Leben verletze.
Das UN-Komitee zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hatte letztes Jahr der südkoreanischen Regierung dazu geraten, die Bestrafung wegen Abtreibungen abzuschaffen.
In Justizkreisen gilt es als kaum wahrscheinlich, dass das Anti-Abtreibungsgesetz als verfassungskonform eingestuft wird. Es wird davon ausgegangen, dass mit Rücksicht auf ein rechtliches Vakuum und gesellschaftliche Folgen das Urteil auf „nicht verfassungskonform“ oder eine „begrenzte Verfassungswidrigkeit“ lauten werde.