Das Verteidigungsministerium hat einen umfassenden Plan für die Verbesserung der Menschenrechte der Soldaten erstellt.
Das teilte das Verteidigungsministerium mit.
Der Plan für die Menschenrechtspolitik im Verteidigungsbereich für den Zeitraum von 2019 bis 2023 sieht unter anderem vor, Rechtsanwälte für die Beratung in Menschenrechtsfragen einzuführen. Durch die fachmännische rechtliche Unterstützung in Fällen der Verletzung der Menschenrechte bei den Truppen will das Militär sekundäre Schäden von Opfern im Zuge der Untersuchung verhindern. Das Militär will insgesamt etwa 100 Rechtsanwälte mit der Aufgabe beauftragen.
Das Verteidigungsministerium will zudem im Zusammenhang mit der Verteidigungsreform 2.0 das Disziplinarsystem gegenüber Soldaten verbessern und unvernünftige Praktiken weiter abschaffen. Demnach wird das Militär Soldaten nicht mehr als eine Disziplinarmaßnahme in ein Militär-Arresthaus einsperren. Stattdessen wurden die Ausbildung für die militärische Disziplin und Soldkürzungen neu auf die Liste der Disziplinarmaßnahmen gesetzt.
Außerdem wurde beschlossen, bei der Nationalen Menschenrechtskommission einen Beauftragten für den Schutz der Menschenrechte der Soldaten zu beschäftigen und beim Verteidigungsministerium ein für die Verhinderung der sexuellen Gewalt beim Militär und das Vorgehen dagegen zuständiges Organ einzurichten.