Leugner der Gwangju Demokratiebewegung vom 18. Mai 1980 könnten in Zukunft bestraft werden.
Zwei Wochen nach einer Reihe von umstrittenen Äußerungen von einigen Abgeordneten der größten Oppositionspartei LKP wurde gestern dem Parlament ein Revisionsentwurf des Gwangju Sondergesetzes vorgelegt. Demnach können grundlose Herabwürdigungen und Manipulationen der Gwangju-Bewegung sowie die Verbreitung von Falschinformationen über die Demokratiebewegung Gwangju mit bis zu sieben Jahre Gefängnis bestraft werden.
Der Entwurf wurde von der Mehrheit aller Abgeordneten im Parlament initiiert.
Die Herabwürdigung der Gwangju-Bewegung durch einige Abgeordnete der Freiheitspartei Koreas (LKP) schlägt zurzeit immer höhere Wellen. Bei einer Veranstaltung, die von zwei LKP-Abgeordneten veranstaltet wurde, behauptete der rechtsextrem eingestellte politische Kommentator Jee Man-won, dass nordkoreanische Soldaten an der Demokratiebewegung beteiligt waren. Dabei wurde die Demokratiebewegung als Aufruhr bezeichnet und die Teilnehmer wurden herabgewürdigt.
Wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird, kann allein solch eine öffentliche Äußerung bestraft werden.
Ausgeschlossen werden Fälle zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken