Die Regierung werde laut eigenen Angaben nicht in Erwägung ziehen, das gesetzliche Alter für nationale Pensionsbezüge oder andere Wohlfahrtsleistungen anzuheben.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat seine Position am Freitag bekannt gegeben. Zuvor gab es zunehmende Spekulationen darüber, nachdem das Oberste Gerichtshof das erlaubte Alter für körperliche Arbeiten von 60 auf 65 Jahre erhöht hat.
Laut dem Ministerium seien solche Veränderungen nur dann möglich, wenn die entsprechenden Bedingungen vorliegen. Demnach würde auch der von der Regierung im Dezember vorgelegte Plan bezüglich der nationalen Renten keine Anhebung des Alters vorsehen.
Im letzten August hat der Nationale Pensionsdienst die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 68 erwogen, doch den Plan nach heftiger Opposition schließlich wieder aufgegeben.