Ein Sondergesetz zu Feinstaub ist am heutigen Freitag in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht Maßnahmen bei hohen Feinstaubwerten vor, darunter die Einschränkung der Fahrzeugnutzung.
Gemäß dem Gesetz dürfen Bürgermeister und Provinzgouverneure Notmaßnahmen zur Feinstaubreduzierung veranlassen, sollte an einem Tag die durchschnittliche Ultrafeinstaubkonzentration 50 Mikrogramm pro Kubikmeter übertreffen und auch am folgenden Tag ein Wert über diesem Niveau erwartet werden.
Derzeit verfügt lediglich Seoul über entsprechende Verordnungen. Die Stadt wird im Falle der Veranlassung der Notmaßnahmen das Fahren mit Fahrzeugen der Abgasklasse 5 von sechs Uhr bis 21 Uhr am folgenden Tag einschränken. Bei einem Verstoß dagegen droht ein Bußgeld von 100.000 Won.
Heute wurde zudem ein Sonderausschuss von Regierung und Zivilsektor zur Feinstaubbelastung ins Leben gerufen. Das Komitee beschloss bei seiner ersten Sitzung, die Feinstaubemissionen bis 2022 um 36 Prozent verglichen mit dem Niveau von 2014 zu reduzieren. Hierfür wolle man inländische Emissionsquellen intensiv unter Kontrolle bringen und durch eine verstärkte Kooperation mit China substanzielle Ergebnisse erzielen, hieß es.