Die Regierung will ihr System für die Festlegung des Mindestlohns revidieren.
Wie aus Regierungskreisen verlautete, wolle das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit das neue System in der kommenden Woche vorstellen.
Anfang Januar war bereits ein Entwurf vorgestellt worden. Zu diesem wurden Meinungen aus der Öffentlichkeit und von Experten gesammelt.
Der Entwurf sieht ein zweistufiges Entscheidungsverfahren vor, das die aus den Kontroversen um den Mindestlohn resultierenden sozialen Kosten so gering wie möglich halten soll.
Demnach wird der derzeitige Mindestlohnausschuss in zwei Gremien aufgeteilt. Das eine wird die Spanne der möglichen Lohnanhebung festlegen, das andere die endgültige Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns treffen.
Im Komitee für die Festlegung der Spanne der Mindestlohnerhöhung werden neun Experten vertreten sein, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen sowie der Regierung empfohlen werden. Im zweiten Ausschuss werden von der Regierung empfohlene Arbeitnehmervertreter, Unternehmensvertreter und Anwälte die endgültige Höhe des Mindestlohns festlegen.