Soldaten haben künftig auch an Werktagen nach Dienstschluss Freigang.
Die Neuerung wird für eine Verbesserung der Menschenrechte von militärischem Personal eingeführt. Die Soldaten dürfen demnach zwischen 17.30 Uhr und 21.30 Uhr ihre Kaserne verlassen.
Die Zeit außerhalb der Kaserne können sie für Treffen mit der Familie oder Verwandten, den Besuch von Krankenhäusern oder die persönliche Weiterbildung nutzen.
Jedoch darf von der Option nur zwei Mal im Monat Gebrauch gemacht werden, sofern keine anderen dringenden persönlichen Gründe vorliegen.
Die militärischen Einheiten können auch Tage für einen kollektiven Freigang festlegen, um die Zeit außerhalb der Kaserne für die Förderung des Teamgeistes zu nutzen. Selbst ein maßvoller Alkoholkonsum soll erlaubt sein, wenn der zuständige Kommandeur seine Zustimmung gibt.