Ein südkoreanisches Berufungsgericht hat in einer weiteren Entschädigungsklage von Opfern der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit gegen die japanische Rüstungsfirma Nachi-Fujikoshi erneut zugunsten der Kläger geurteilt.
Das Obergericht Seoul bestätigte am Mittwoch das Urteil in erster Instanz, dass die Firma jedem Opfer 100 Millionen Won (knapp 89.000 Dollar) Entschädigung zahlen müsse.
Das Richtergremium ging davon aus, dass persönliche Entschädigungsansprüche der Opfer unabhängig von einem Abkommen von 1965 zwischen Südkorea und Japan über Ansprüche nicht abgegolten seien.
Fünf Opfer der Zwangsrekrutierung von Mädchen und Frauen im Zweiten Weltkrieg hatten im April 2015 die Firma verklagt. Sie hatten behauptet, wegen unmenschlicher und illegaler Handlungen der Firma psychische, physische und wirtschaftliche Schäden erlitten zu haben, und 100 Millionen Won Abfindung pro Kopf verlangt.
Das Urteil war das dritte Berufungsurteil gegen die japanische Firma in Entschädigungsklagen wegen der Zwangsarbeit. Die beiden früheren Urteile waren am 18. und 23. Januar gefällt worden.