Ein südkoreanisches Berufungsgericht hat in einer Entschädigungsklage von Opfern der Zwangsmobilisierung im Zweiten Weltkrieg gegen die japanische Rüstungsfirma Nachi-Fujikoshi zugunsten der Kläger geurteilt.
Das Obergericht Seoul bestätigte am Freitag das Urteil in erster Instanz, dass die Firma jedem Opfer 80 bis 100 Millionen Won (71.300 bis 89.150 Dollar) Entschädigung zahlen müsse. Die Klage hatten 27 Opfer und Hinterbliebene von Opfern der Zwangsarbeit zur Kolonialzeit eingereicht.
Nachi-Fujikoshi hatte während des Pazifikkriegs etwa 1.000 koreanische Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren zur Arbeit in seine Fabrik in Toyama verschleppt.
Die Opfer hatten 2003 vor Gericht in Toyama eine Entschädigungsklage gegen das Unternehmen eingereicht. Das Gericht hatte jedoch zuungunsten der Kläger geurteilt, da persönliche Ansprüche von Koreanern mit dem Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 aufgegeben worden seien. Das höchste Gericht Japans wies 2011 die Revision zurück.
Südkoreas Oberster Gerichtshof urteilte im Mai 2012 in einer Entschädigungsklage von Opfern der Zwangsarbeit, dass persönliche Ansprüche nicht abgegolten seien. Daraufhin wurde vor einem südkoreanischen Gericht eine Klage gegen Fujikoshi eingereicht.