Bei der Berechnung des Mindestlohns werden die auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und -nehmern festzulegenden Urlaubstage nicht berücksichtigt
Die Regierung habe beschlossen, die Durchführungsverordnung und -regeln zum Mindestlohngesetz entsprechend zu ändern, teilte der Minister für Beschäftigung und Arbeit, Lee Jae-kap, nach einer Kabinettssitzung am Montag mit.
Dagegen würden die gesetzlich bestimmten bezahlten Urlaubsstunden in der Woche bei der Berechnung berücksichtigt.
Ein entsprechender Änderungsentwurf wird am 31. Dezember auf der Kabinettssitzung zur Abstimmung gebracht.