Ein lokales Gericht hat geurteilt, dass Asylsuchenden aus humanitären Gründen ein Bleiberecht gewährt werden soll, wenn ihr Leben bei einer Rückkehr in die Heimat gefährdet wäre.
Das Verwaltungsgericht Seoul entschied im Falle eines syrischen Asylsuchenden, dass dieser aus humanitären Gründen bleiben dürfen solle. Zuvor war entschieden worden, dass der Mann keinen Flüchtlingsstatus erhält.
Der Syrer hatte den Flüchtlingsstatus beantragt, nachdem er mit einem Kurzfristvisum nach Südkorea gekommen war. Er hatte angegeben, im Falle einer Abschiebung in die Heimat dort zum Militär eingezogen zu werden und wahrscheinlich sterben zu müssen.
Obwohl die Voraussetzungen für den Erhalt des Flüchtlingsstatus nicht gegeben seien, solle die Regierung ihm ein Aufenthaltsrecht gewähren, urteilte das Verwaltungsgericht zu der Klage des Syrers gegen den abgelehnten Asylantrag.