Das südkoreanische Außenministerium respektiert die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass ein japanisches Unternehmen Opfern der Zwangsarbeit zur Kolonialzeit eine Entschädigung zahlen müsse.
Das sagte ein Beamter des Ministeriums am Donnerstag, nachdem das Gericht in zwei Entschädigungsklagen zugunsten der Kläger, frühere Zwangsarbeiter, geurteilt hatte.
Man werde Bemühungen unternehmen, damit die Wunden der Opfer der Zwangsarbeit geheilt werden könnten. Die Regierung werde alle relevanten Situationen berücksichtigen und Maßnahmen ausarbeiten. Sie hoffe auf eine zukunftsorientierte Entwicklung der Beziehungen zwischen Südkorea und Japan, hieß es.
Der japanische Außenminister Taro Kono sagte unterdessen in einer Stellungnahme, dass die Urteile gegen das Abkommen zwischen Südkorea und Japan von 1965 über Ansprüche verstoßen würden. Die Urteile seien sehr bedauerlich und könnten nicht akzeptiert werden.
Der japanische Vizeaußenminister Takeo Akiba bestellte den südkoreanischen Botschafter in Tokio, Lee Su-hoon ein, um Protest zu erheben.