Dutzende Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen kommen auf Bewährung frei.
Ein Ausschuss des Justizministeriums beschloss auf einer Sitzung am Montag, dass von den 71 Männern, die aus Gewissensgründen und wegen ihrer Religion den Wehrdienst verweigert hatten und deswegen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, 58 am Freitag entlassen werden.
Hintergrund ist ein wegweisendes Gerichtsurteil vom Juni. Damals hatte das Verfassungsgericht das aktuelle Gesetz für den Pflichtdienst als verfassungswidrig eingestuft. Begründet wurde dies damit, dass Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen keine Alternativen für die Erfüllung der Wehrpflicht offen stehen.
Anfang dieses Monats hatte der Oberste Gerichtshof zu Gunsten eines Wehrdienstverweigerers aus Gewissensgründen geurteilt und damit die Auffassung der Verfassungsrichter bekräftigt.